Polyarchie

Die Polyarchie (altgr. πολυαρχία polyarchía ‚Vielherrschaft‘, von πολύς polýs ‚viel‘ und ἄρχειν árchein ‚herrschen‘) hatte in der Antike als Herrschaftsform kleinerer Machtzentren noch keinen festen Platz in den Staatsformen.[1] Im 17. Jahrhundert wurde von Alsted der Begriff Polyarchie für eine Ordnung eingeführt, bei der das Volk die höchste Macht hat.[2] Robert Alan Dahl hat ab 1953 diese traditionelle Begriffsbedeutung insofern abgewandelt, als er mit der Polyarchie eine unvollkommene Annäherung an einen demokratischen Idealtyp beschreibt, welche für die Verfassungswirklichkeit in den modernen Repräsentativdemokratien kennzeichnend sei. Polyarchien seinen „Repräsentativdemokratien des 20. Jahrhunderts mit allgemeinem Männer- und Frauenwahlrecht“ (M. G. Schmidt).[3] Dieser Begriff hat sich nicht breiter durchgesetzt.[1]

  1. a b Ulrich Weiß: Polyarchie. In: Dieter Nohlen, Rainer-Olaf Schultze (Hrsg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe. Bd. 2 (N–Z). 3. Auflage. Beck, München 2005, ISBN 3-406-54117-8, S. 778–779.
  2. Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 12.3 Die gesellschaftszentrierte Theorievariante: Robert A. Dahl, S. 212–216.
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